Das zentrale Testamentsregister
Was kann ich mir unter dem zentralen Testamentsregister (ZTR) vorstellen und wozu dient es?
Das zentrale Testamentsregister ist eine Datenbank in der alle erbfolgerelevanten Urkunden registriert werden.
Im Todesfalle sind alle erbfolgerelevanten Daten vorhanden und können so beachtet werden. Im Sterbefall informiert die Bundesnotarkammer das zuständige Nachlassgericht darüber, ob und welche Verfügungen zu beachten sind, die sich auf die Erbfolge auswirken.
Da die Daten nunmehr alle zentral registriert sind, kann das Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden.
Können Dritte an meine Daten gelangen?
Nein. Das zentrale Testamentsregister ist aus dem “normalen Internet“ nicht erreichbar. Die Daten werden über eine sichere Verbindung an das Register versandt und können nur von Notaren eingesehen werden.
Bin ich zur Registrierung verpflichtet?
Ja.
Welche Daten werden registriert?
- Familienname;
- Geburtsname;
- Sämtliche Vornamen;
- Geschlecht;
- Geburtsdatum;
- Ort und Staat der Geburt sowie
- Geburtsstandesamt;
- Geburtenregisternummer, wenn die Geburt
im Inland beurkundet wurde.
Fallen für die Registrierung Kosten an?
Für die Registrierung wird von der Bundesnotarkammer eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
L & E Ley & Dr. Engler Notar / Rechtsanwälte
